KBM – Unser Leistungsspektrum:
vielfältig und klar definiert
Aufgrund der komplexen Anforderung an das Gebäude ist es sinnvoll, bereits bei Planungsbeginn uns als Fachingenieure für Fassadentechnik einzuschalten.
Unsere Leistung beinhaltet unter anderem die Projektierung zur Gebäudehülle: Diese Phase beginnt mit der fachkundigen Beratung von Bauherr, Behörde, Architekt und Generalunternehmer.
In Anlehnung an die Leistungsphasen der HOAI § 33 – 1 bis 9 (AHO Nr. 28) erstellen wir unter anderem die Vorplanung und die Ausführungsplanung der Gebäudehülle sowie das Leistungsverzeichnis, bereiten die Vergabe vor und beraten den Auftraggeber bei der Vergabe der Gewerke.
Was kann das Konstruktions-Büro KBM-Philipp für Sie tun?
Dieser Leistungsbereich ist mit dem AHO Heft Nr. 28 den Fachingenieurleistungen für die Fassadentechnik geregelt.
Objektplanung – Projektierung
Die Projektierungsphase einer Fassade/Gebäudehülle für den Neubau oder der Sanierung beginnt gemeinsam mit dem Architekten, Bauherrn.
Hierbei werden die Erfordernisse des Projekts in gestalterischer und konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung erforderlicher Funktionen und zu beachtender Gutachten aus Wärmeschutz, Schallschutz und Brandschutz etc. besprochen und festgelegt.
Folgende Leistungsphasen aus der HOAI bzw. AHO Nr. 28 werden angeboten:
Grundlagenermittlung nach HOAI § 33.1 bzw. AHO Nr. 28
Sichten der vorhandenen Planungsunterlagen aus der Architektur.
Erarbeiten eines Planungskonzeptes mit überschlägiger Auslegung der Systeme inkl. Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten.
Erstellen von ersten Leitdetailzeichnungen.
Vorplanung nach HOAI § 33.2 bzw. AHO Nr. 28
Erarbeiten eines Planungskonzeptes einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung.
Kostenschätzung nach DIN 276 – Normengerechtes Bauen.
Ausführungsplanung nach HOAI § 33.5 bzw. AHO Nr. 28
Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslösungen. Durcharbeiten der Ergebnisse aus den HOAI/AHO Leistungsphasen unter Berücksichtigung aller fachspezifischer Anforderungen. Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse.
Vorbereitung der Vergabe nach HOAI § 33.6 bzw. AHO Nr. 28
Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen einer Leistungsbeschreibung, ein „LV“ zum Gewerk Gebäudehülle – Fassade.
Mitwirkung bei der Vergabe nach HOAI § 33.7 bzw. AHO Nr.28
Einholen von Angeboten. Prüfen und fachlich Werten der Angebote mit Aufstellung eines Preisspiegels.
Führen von Bietergesprächen mit Vergabeverhandlungen.
Erstellen eines Vergabevorschlages. Mitwirkung bei der Vergabe.
Objektüberwachung während der Planungsphase (BQÜ) nach HOAI § 33.8 bzw. AHO Nr. 28
Überwachen der betrieblichen Ausführungsplanung, der Werk.-u. Montageplanung des Metallbauers auf Basis der Ausführungsplanung (HOAI/AHO) sowie des Leistungsverzeichnisses (HOAI/AHO), als auch nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik den einschlägigen Vorschriften, Richtlinien, Normen und Leitfäden zur Planung, Prüfen der Werk.- und Montageplanung. Ausführung und Montage in Zusammenarbeit mit den Architekten, Bauherrn bzw. Generalunternehmer.
Objektüberwachung im Ausführungsbereich mit baubegleitender Qualitätssicherung (BQÜ) nach HOAI § 33.8 bzw. AHO Nr. 28
Während der Ausführungsphase überwachen wir die Planungsleistungen aus der Werk- und Montageplanung der Unternehmer sowie deren Bauleistungen und sichern so die Qualität der Gebäudehülle an der Baustelle.
Eine Zusammenarbeit mit KBM garantiert dem Bauherrn einen sinnvollen Einsatz der am Markt verfügbaren Systeme und Produkte und bieten maßgeschneiderte funktionsgerechte Lösungen. Damit erhöht sich für den Bauherrn die nachhaltige Wirtschaftlichkeit des Gebäudes, technische sowie bauphysikalische Risiken werden dagegen minimiert.
Überwachung der Ausführung des Gewerkes auf Übereinstimmung mit der genehmigten Ausführungsplanung des Metallbauers zum Status „Zur Ausführung freigegeben“ dem produzierenden Betrieb und während der Montageleistung.
Feststellen von Mängeln, Überwachen der Mängelbeseitigung.
Abnahme nach VOB Teil B § 12
Objektbetreuung und Dokumentation nach HOAI § 33.9 bzw. AHO Nr. 28
Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen, der Gewährleistungsansprüche gegenüber dem ausführenden Unternehmen.
Sonderleistungen
- Statik – Bauphysik – Sachverständigentätigkeit.
- Aufstellen von prüfbaren Statiken zur Gebäudehülle.
- Aufbereiten von Zustimmungen im Einzelfall.
- Bauphysikalische Untersuchungen mit Isothermenberechnungen zu Bauanschlüssen der geplanten Gebäudehülle.
- Einplanung von lüftungs- und klimatechnischen Erfordernissen in die Fassade bzw. Gebäudehülle.
- Einplanung von saisonalem Wärmeschutz (Sommer/Winter) in die Gebäudehülle.
- Fachbauleitung nach Bauordnung der jeweiligen Bundesländer
- Sachverständigen – Gutachten zur Fassadentechnik bzw. zur Gebäudehülle Beweissicherungsgutachten, Schiedsgutachten oder vom Gericht beauftragte Gutachten.