Sachverständigenleistungen – Gutachten
Als IHK-geprüfter Sachverständiger und EUC-Sachverständiger erstellen wir Beweissicherungsgutachten, Privat- und Schiedsgutachten für Fenster, Türen, Tore und Fassaden aus Aluminium und Stahl.
Sachverständiger EUC CERT
Cert-Nr.: 1-16-1036
Das European Committee for Quality Assurance (GEIE) äußert sich wie folgt zur Gleichstellung von öffentlich bestellten und vereidigten (ö.b.u.v.) und zertifizierten Sachverständigen. Das GEIE ist eine Europäische Interessengemeinschaft mit Mitgliedern aus verschiedenen EU-Ländern und hat seinen Hauptsitz in Brüssel. Ziel der Vereinigung ist es, Unternehmen und Personen nach internationalen Standards zu zertifizieren, sowie Zertifizierungsstellen bei der Begutachtung von Qualifikationen zu unterstützen.
„Durch die gesetzliche Verankerung des zertifizierten Sachverständigen in diversen Deutschen Gesetzen, hat der deutsche Gesetzgeber die EU- Gesetzgebung in deutsches Recht umgesetzt. Mit der Umsetzungsrichtlinie (Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht (BGBL. I 2009 S. 2091) und dem Streichen von Hinweisen auf die öffentliche Bestellung in einigen Gesetzen (z.B. BewG, InvG, PfandBG) hat der Gesetzgeber auf die Entscheidung der Europäischen Union reagiert, die europaweite Qualifikation von Sachverständigen über eine Norm zu regeln. Damit hat sich die EU explizit gegen die Übernahme des Deutschen Modells „öffentliche Bestellung“ und für einen freien Markt entschieden. Über die europaweite Anerkennung der Norm EN ISO/IEC 17024 hat die EU das in Deutschland geltende Monopol der Kammern bei der Zulassung von Sachverständigen endgültig gebrochen. Damit ist einer Gleichstellung des nach ISO 17024 zertifizierten und des öffentlich bestellten Sachverständigen gegeben.
In Fachkreisen rechnet man damit, dass die Beauftragung von zertifizierten Sachverständigen (gem. DIN EN ISO/IEC 17024) in Zukunft weiter zunimmt. Die gesetzliche Gleichstellung von öffentlich bestellten und zertifizierten Sachverständigen einerseits und die hohen Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17024 andererseits, garantieren einen kompetenten und fachlich hoch qualifizierten Sachverständigen. Gerichte und Auftraggeber können mit gutem Gewissen einen zertifizierten Sachverständigen (DIN EN ISO/IEC 17024) beauftragen, denn hinter dieser Bezeichnung steht ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen, also der Sachkunde und der persönlichen Eignung.
Der zertifizierte Sachverständige muss gegenüber der nach DIN EN ISO/IEC 17024 arbeitenden Zertifizierungsstelle seine fachliche und persönliche Kompetenz regelmäßig nachweisen.
Dies geschieht meist über Ausbildungsnachweise, Zeugnisse oder Arbeitsproben, die der Antragsteller der Zertifizierungsstelle vorlegen muss.